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Coronavirus - Stand Durchführung Bürgerversammlung vom 20. März 2020
Der Verwaltungsrat der Ortsgemeinde Goldach steht in engem Kontakt mit den zuständigen Behörden. Momentan gehen wir davon aus, dass die Ortsbürgerversammlung stattfinden wird. Leider werden wir aber im Anschluss an die Versammlung kein Abendessen anbieten können.
Im Zusammenhang mit der Durchführung halten wir uns vollumfänglich an die Empfehlungen und Anweisungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG und des Gesundheitsdepartements des Kantons St. Gallen.
Da in fast allen Regionen der Welt das Risiko einer Ansteckung mit dem neuen Coronavirus besteht, definiert das BAG seit 9. März 2020 keine „betroffenen Gebiete“ mehr.
Alle Teilnehmer der Bürgerversammlung haben bei der Eingangskontrolle zu bestätigen, dass
- sie weder Fieber, Husten noch Atembeschwerden haben.
Es wird empfohlen, dass besonders gefährdete Personen NICHT an der Bürgerversammlung teilnehmen. Dazu gehören Personen ab 65 Jahre und solche, die eine dieser Vorerkrankungen haben:
- Bluthochdruck
- Diabetes
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Chronische Atemwegserkrankungen
- Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen
- Krebs
Das Coronavirus kann für Personen ab 65 und für alle mit einer Vorerkrankung gefährlich sein. Aus Rücksicht auf alle Teilnehmer legen wir deshalb grossen Wert darauf, dass die allgemeinen Schutzmassnahmen befolgt werden:
- Abstand halten
- gründlich Hände waschen
- Händeschütteln vermeiden
- in Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen
- bei Fieber und Husten zu Hause bleiben.
Sollte sich die Situation wieder verändern, informieren wir über unsere Website.
Goldach, 11. März 2020
Verwaltungsrat der Ortsgemeinde Goldach
Zugehörige Objekte
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