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Wahlvorschläge
An der Urnenabstimmung vom 14. Juni 2020 werden auch die an der abgesagten Bürgerversammlung vom 20. März 2020 geplanten Wahlen durchgeführt. Die vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Personen sind auf Seite 61 der Jahresrechnung 2019 aufgeführt. Gestützt auf das Gesetz über Wahlen und Abstimmungen Art. 24 können weitere Vorschläge für die Wahl des Präsidenten, des Verwaltungsrates und der Geschäftsprüfungskommission bis spätestens Donnerstag, 16. April 2020, 12.00 Uhr bei der Geschäftsstelle der Ortsgemeinde Goldach, Bruggmühlestrasse 7, 9403 Goldach eingereicht werden. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie
- von wenigstens 15 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürgern unterzeichnet sind;
- höchstens gleich viele Namen von Kandidierenden enthalten, als Mandate zu vergeben sind;
- den Namen jeder kandidierenden Person nur einmal enthalten;
- ausschliesslich Namen von wählbaren Kandidierenden enthalten;
- ausschliesslich Namen von Kandidierenden enthalten, die der Kandidatur schriftlich zugestimmt haben.
Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen können ihre Unterschrift nicht zurückziehen.
Goldach, 30. März 2020
Verwaltungsrat der Ortsgemeinde Goldach