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Urnenabstimmung vom 20. März 2022
Urnenabstimmung vom 20. März 2022 über die Geschäfte der Bürgerversammlung
Mit der dringlichen «Verordnung über die Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung während der Covid-19-Epidemie im ersten Halbjahr 2022» vom 14. Dezember 2021 hat die Regierung des Kantons St. Gallen Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, die aktuellen Geschäfte an einer Bürgerversammlung oder mit einer Urnenabstimmung zu beschliessen. Zudem wurde die Frist für die Beschlussfassung über das Budget 2022 sowie über die Jahresrechnung 2021 bis Juni 2022 verlängert.
Aufgrund dieser dringlichen Verordnung hat der Verwaltungsrat der Ortsgemeinde Goldach beschlossen, anstelle der am Freitag, 25. März 2022 geplanten Bürgerversammlung am Sonntag, 20. März 2022 eine Urnenabstimmung durchzuführen und über folgende Geschäfte zu beschliessen:
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2021
2. Antrag des Budgets 2022
Briefliche Stimmabgabe / Urnenöffnungszeiten
Die Stimmberechtigten können ihre Stimme brieflich abgeben. Eine genaue Anleitung befindet sich auf dem Stimmrechtsausweis. Die Urnenöffnungszeiten und die Möglichkeit der vorzeitigen persönlichen Stimmabgabe sind ebenfalls auf dem Stimmrechtsausweis ersichtlich.
Die stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger erhalten die Abstimmungs- und Wahlunterlagen in den nächsten Tagen.
Falls die Jahresrechnung nicht mehr greifbar ist, kann diese unter www.og-goldach.ch - Über uns - Jahresrechnungen abgerufen oder bei unserer Geschäftsstelle bestellt werden (sekretariat@og-goldach.ch oder 071 845 14 28).
Goldach, 25. Februar 2022
Verwaltungsrat der Ortsgemeinde Goldach