Inhalt
Absage Bürgerversammlung vom 25.03.2022
Mit der dringlichen «Verordnung über die Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung während der Covid-19-Epidemie im ersten Halbjahr 2022» vom 14. Dezember 2021 hat die Regierung des Kantons St. Gallen Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, die aktuellen Geschäfte an einer Bürgerversammlung oder mit einer Urnenabstimmung zu beschliessen. Zudem wurde die Frist für die Beschlussfassung über das Budget 2022 sowie über die Jahresrechnung 2021 bis Juni 2022 verlängert.
An der Bürgerversammlung der Ortsgemeinde Goldach nehmen jeweils rund 300 Personen teil. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere Angehörige von Risikogruppen von der Teilnahme an einer Bürgerversammlung aus gesundheitlichen Gründen absehen. Aus demokratiepolitischer Sicht ist dies nicht gewünscht. Eine Verschiebung der Bürgerversammlung auf einen geeigneten Zeitpunkt ist aufgrund der wechselhaften Lage und der notwendigen Vorbereitungszeit aber kaum planbar.
Der Verwaltungsrat der Ortsgemeinde Goldach macht deshalb von der dringlichen Verordnung Gebrauch und wird anstelle der auf Freitag, 25. März 2022 geplanten Bürgerversammlung am Sonntag, 20. März 2022 an der Urne über die Geschäfte beschliessen lassen.
Die Unterlagen für die Urnenabstimmung werden Mitte Februar 2022 versendet.
Verwaltungsrat der Ortsgemeinde Goldach