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Absage Bürgerversammlung vom 19.03.2021
Mit der «Verordnung über die Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung während der Covid-19-Epidemie» vom 19. Januar 2021 hat die Regierung des Kantons St. Gallen Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, die aktuellen Geschäfte an einer Bürgerversammlung oder mit einer Urnenabstimmung zu beschliessen. Zudem wurde die Frist für die Beschlussfassung über das Budget 2021 sowie über die Jahresrechnung 2020 bis Juni 2021 verlängert. Eine Verschiebung der Bürgerversammlung auf einen geeigneten Zeitpunkt ist aufgrund der wechselhaften Lage und der notwendigen Vorbereitungszeit aber kaum planbar.
Aufgrund dieser dringlichen Verordnung hat der Verwaltungsrat an seiner letzten Sitzung vom 9. Februar 2021 beschlossen, anstelle der am Freitag, 19. März 2021 geplanten Bürgerversammlung am Sonntag, 16. Mai 2021 eine Urnenabstimmung durchzuführen.
Die Unterlagen für die Urnenabstimmung werden Mitte April 2021 versendet.
Verwaltungsrat der Ortsgemeinde Goldach