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Neues Anlagereglement
Das aktuelle Anlagereglement ist seit 1. Januar 2011 gültig. Dieses basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen im Art. 31 der Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden sowie dem Merkblatt über die Anlage von Finanzvermögen vom 15. Februar 1999. In der Zwischenzeit hat diese Verordnung einige Änderungen erfahren. In der Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden vom 1. Januar 2019 finden sich keine entsprechenden Bestimmungen mehr und das Merkblatt von 1999 besteht nicht mehr. Eine Überarbeitung des Anlagereglements war damit unumgänglich.
Das neue Anlagereglement lehnt sich an den Bestimmungen der Verordnung über die berufliche Vorsorge (BVV2) an. Änderungen erfahren auch die Strategie und die taktischen Bandbreiten.
Das neue Anlagereglement wurde am 20. April 2021 vom Verwaltungsrat genehmigt und tritt per 1. Mai 2021 in Kraft.
Goldach, 29. April 2021
Der Verwaltungsrat der Ortsgemeinde Goldach